Alternative Medizin bei der Steuererklärung geltend machen?

Ein aktuell veröffentlichtes Urteil besagt, dass die Kosten für homeopathische, antroposophische oder phytotherapeutische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie von einem Arzt/ Ärztin verordnet werden.

In dem Streitfall hatte ein Hausarzt der Klägerin wegen eines Bandscheibenvorfalls und chronischer Rückenschmerzen 36 heileurythmische Behandlungen verordnet.

Die Kosten von 1620 Euro durfte sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen.


(Ärztezeitung 23.6.14)

 

 

Was hilft bei Insektenstichen?

Direkt nach dem Stich hilft das Einreiben mit einer aufgeschnittenen Zwiebel oder einer Zitrone - durch die Säure werden giftige Substanzen zerstört.

Später hilft Aloe-vera-Gel - der Pflanzensaft wirkt antibiotisch und lindert den Juckreiz, Teebaumöl oder Lavendelöl. Wirkungsvoll ist auch Arnikasalbe oder Gewürznelkenöl.

(Prof. Karen Nieber, Lehrstuhl Pharmakologie für Naturwissenschaftler, Uni Leipzig)

 

Kniegelenksarthrose:


Eine Studie in den USA sah keinen Effekt, wenn Patienten über ein halbes Jahr lang einen Glucosamin-Trunk zu sich nahmen.

100 Patienten tranken das Glucosamin, das angeblich in den Knorpel eingebaut werden kann und so den Verschleiß bremsen oder bessern soll -

im Vergleich zu den anderen, die nur einen Placebo-Trunk bekamen, gab es keine Verbesserung

( Arthritis Rheumatol 2014;66)